| Friedhof | ||
| Neue Friedhofs- und Gebührenordnung | ||
Das Presbyterium hat eine neue Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof an der Steinbrinkstraße beschlossen. Landeskirchenamt
und Bezirksregierung in Düsseldorf haben die notwendigen Genehmigungen
erteilt. |
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| Keine kirchliche Bestattung Ausgetretener | ||
| Immer wieder kommt es vor, dass jemand stirbt, der
nicht Mitglied der Kirche war, und An-gehörige sich dennoch eine Begleitung
durch den Pfarrer wünschen. Laut Kirchenordnung setzt die kirchliche
Bestattung "grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangeli-schen
Kirche angehört haben". Auf Bitten der Angehörigen kann eine
kirchliche Bestattung ausnahmsweise stattfinden, "wenn dies aus seelsorglichen
Gründen angezeigt erscheint." In diesem Fall ist vorher der Superintendent
zu unterrichten. Die kirchliche Beisetzung eines Verstorbenen, der nicht Mitglied der Kirche war, kann also nur in einem gut begründeten Ausnahmefall erfolgen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch auf deren Dienstleistungen keinen Wert gelegt hat. |
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| Der Friedhof lädt ein zum Gedenken | ||
Viele Möglichkeiten der Bestattung Die Beerdigungskultur ist im Wandel. Immer mehr Menschen suchen eine
Grabstätte, die von den Angehörigen nicht gepflegt werden muss.
Auf dem Gemeindefriedhof an der Steinbrinkstraße ist das erste Rasenreihengrabfeld
für Urnen bereits belegt. Die morschen Bäume auf dem neuen Feld
sind gerodet, die erste Urne ist beigesetzt. Das neue Feld liegt auf der
anderen Seite des Hauptweges. Die beiden zusammen gehörenden Felder
erhalten eine gemeinsame Gedenkfläche, auf der Kerzen und Blumen
abgestellt werden können. Die Gräber selbst sind davon frei
zu halten, damit beim Rasenmähen nichts beschädigt wird. |
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| Trauerfeiern auch in der Kirche | ||
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| Urnenstelen schmücken den Friedhof | ||
| Besuchern des Wanheimer Gemeindefriedhofs fallen
sie am Eingang gleich ins Auge: Die drei Stelen, in denen jeweils ein oder
zwei Urnen bestattet werden können. Wie bei den Rasenreihengräbern wird jede Grabkammer mit einer Steinplatte verschlossen, auf der Name, Geburts- und Sterbejahr des oder der Verstorbenen eingraviert sind. Mit diesem Angebot kommt das Presbyterium dem Bedürfnis vieler Menschen entgegen, die an einem Ort beigesetzt werden möchten, den die Angehörigen nicht pflegen müssen. Für Angehörige ist es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, wo sie den Verstorbenen "besuchen" können. Die gepflasterte Fläche vor den Stelen bietet die Möglichkeit, dort Blumen abzulegen oder Kerzen zum Gedenken an die Verstorbenen aufzustellen. Bevor die Belegung der Urnenstelen beginnen kann, müssen die Friedhofs- und die Gebührenordnung ergänzt werden. Sobald die Genehmigung dafür vorliegt, wird sie durch einen Aushang im Schaukasten auf dem Friedhof bekannt gemacht. |
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| Nachfeiern im Gemeindehaus auch mit Bedienung | ||
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Für das Kaffeetrinken nach der Trauerfeier kann das Gemeindehaus gemietet werden. Allerdings ist dies nur an bestimmten Wochentagen möglich, da regelmäßig Gruppen in dem Haus ihren Treffpunkt haben. Die Kosten betragen für den großen Saal mit Küchenbenutzung 100 €, für den kleinen Saal mit Küchenbenutzung 70 € und für beide zusammen 170 €. Für 90 € zusätzlich kann ein Team angefordert werden, das die Bewirtung übernimmt, einschließlich Stellen und Decken der Tische, Bedienung während der Feier und Aufräumen nach der Feier. |
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| Grabmale auf Wanheimer Friedhof ausgezeichnet | ||
Die Innung des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks hat zwei Grabmale auf
dem Wanheimer Friedhof mit dem Qualitätszeichen ausgezeichnet. In
der Mitteilung des Innungsverbandes heißt es: "Aus einer Vielzahl von eingereichten Arbeiten wurden diese beiden
Steine mit dem Prädikat "vorbildlich" versehen.
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| Beerdigung im Rasenreihengrab | ||
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Das Presbyterium hat beschlossen, auf dem Gemeinde-Friedhof an der Steinbrinkstraße
eine Rasenreihengrabfläche anzulegen. Sobald die entsprechende Ergänzung
der Friedhofsordnung vorliegt, kann mit der Belegung begonnen werden.
Vorgesehen ist dafür das Feld 1, auf dem sich zur Zeit Reihengräber
befinden, die von 1982 bis 1984 angelegt worden sind. Angehörige
von Verstorbenen, die auf diesem Feld liegen, werden gebeten, in nächster
Zeit Steine und Pflanzen von den Gräbern zu entfernen. |
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| Rasengrabflächen werden angenommen | ||
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Seit einem Jahr gibt es auf dem Wanheimer Gemeindefriedhof die Möglichkeit,
Urnen oder Särge in einem Rasengrabfeld beizusetzen. Ein Stein mit
dem Namen, Geburts- und Sterbejahr des dort beerdigten Menschen ist in
die Rasenfläche eingebettet. So ist das Grab zu erkennen und die
Pflege durch das Diakoniewerk, die Friedhofsgärtnerei der Gemeinde,
gewährleistet. |
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| Keine anonyme Beerdigung | ||
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Vorgesehen ist auch, eine Rasengrabfläche für Urnenbeisetzungen
anzulegen. |