Friedhof
 
Neue Friedhofs- und Gebührenordnung
Das erste Urnengrabfeld ist bereits belegt, Foto: FB

Das Presbyterium hat eine neue Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof an der Steinbrinkstraße beschlossen. Landeskirchenamt und Bezirksregierung in Düsseldorf haben die notwendigen Genehmigungen erteilt.
Die Landeskirche schreibt vor, dass die Friedhofsordnung alle drei Jahre überarbeitet werden muss. Die letzte Neufassung hat im Jahr 2007 stattgefunden. Also war in diesem Jahr wieder einmal die aufwändige Arbeit nötig.
Diplom Ingenieur Hans Quellhorst, öffentlich bestellter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsplanung, hat zunächst den Friedhof begutachtet, zu erwartende Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet und dann dem Presbyterium einen Vorschlag für die neue Gebührenordnung gemacht. Nach seinen Berechnungen müssten die bisherigen Kosten um rund dreißig Prozent erhöht werden, damit die Gemeinde den Friedhof auch in Zukunft kostendeckend unterhalten kann. Dies erschien dem Presbyterium bei weitem zu hoch. Deshalb hat der Fachmann dem Presbyterium vorgeschlagen, die Gebühren um rund zwanzig Prozent anzuheben. Diesem Vorschlag ist das Presbyterium gefolgt.
Um Menschen, die über wenig Eigenmittel verfügen, eine würdige Bestattung auf dem Ge-meindefriedhof zu ermöglichen, hat das Presbyterium die Kosten für eine Urnenbeisetzung auf der Wiese oder in der Stele nicht erhöht. Die Kosten für eine Beisetzung im Rasenreihen-grab betragen weiterhin 1140 €, für eine Besetzung in der Urnenstele 1320 €. In diesem Preis ist der Stein, der als Verschlussplatte vor die Urnenkammer kommt, enthalten. Für das Rasen-grab muss der Stein gesondert bezahlt werden.
Die Kosten für eine Sargbestattung im Rasengrab betragen 2485 €. Darin sind anteilig 1440 € für die zwanzigjährige Pflege der Rasenfläche enthalten.
Neu in der Gebührenordnung ist auch, dass der 25-prozentige Aufschlag wegfällt, der bisher für Verstorbene erhoben wurde, die nicht Mitglied der Evangelischen Kirchengemeinde Wanheim waren.
Über alle Fragen, die den Friedhof betreffen, kann Frau Erika Brands Auskunft geben.
(Telefon: 70 22 40)

 
Keine kirchliche Bestattung Ausgetretener
Immer wieder kommt es vor, dass jemand stirbt, der nicht Mitglied der Kirche war, und An-gehörige sich dennoch eine Begleitung durch den Pfarrer wünschen. Laut Kirchenordnung setzt die kirchliche Bestattung "grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangeli-schen Kirche angehört haben". Auf Bitten der Angehörigen kann eine kirchliche Bestattung ausnahmsweise stattfinden, "wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint." In diesem Fall ist vorher der Superintendent zu unterrichten.
Die kirchliche Beisetzung eines Verstorbenen, der nicht Mitglied der Kirche war, kann also nur in einem gut begründeten Ausnahmefall erfolgen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch auf deren Dienstleistungen keinen Wert gelegt hat.
 
Der Friedhof lädt ein zum Gedenken
 

Viele Möglichkeiten der Bestattung

Die Beerdigungskultur ist im Wandel. Immer mehr Menschen suchen eine Grabstätte, die von den Angehörigen nicht gepflegt werden muss. Auf dem Gemeindefriedhof an der Steinbrinkstraße ist das erste Rasenreihengrabfeld für Urnen bereits belegt. Die morschen Bäume auf dem neuen Feld sind gerodet, die erste Urne ist beigesetzt. Das neue Feld liegt auf der anderen Seite des Hauptweges. Die beiden zusammen gehörenden Felder erhalten eine gemeinsame Gedenkfläche, auf der Kerzen und Blumen abgestellt werden können. Die Gräber selbst sind davon frei zu halten, damit beim Rasenmähen nichts beschädigt wird.
Die neu gepflasterte Fläche wird noch einen Gedenkstein erhalten, der über den Gräbern die christliche Hoffnung zum Ausdruck bringen soll.
Eine andere Möglichkeit der Urnenbestattung ohne Pflegeaufwand stellt die Beisetzung in einer der Urnenstelen dar, die am Friedhofseingang stehen. Auch eine Sargbeerdigung auf einem Rasengrabfeld ist möglich. Am Weg zu diesem Feld ist eine Sitzfläche rund um einen Baum angelegt worden. Hier kann man verweilen und in Ruhe seiner Angehörigen gedenken und dabei auch so etwas wie einen inneren Frieden finden.
Dafür sorgt auch die Umgebung des Friedhofs. Das neu errichtete "Landschaftsbauwerk Heinrich Hildebrandhöhe" ist nach monatelangen Bewegungen von schwer belastetem Schutt und Erde zu einem grünen Hügel geworden. Der Friedhof schmiegt sich organisch daran an. Bleibt nur zu hoffen, dass die Ausdehnung von Logport auf die brach liegende Fläche nicht zu einer erneuten Lärmbelastung führt.

 
Trauerfeiern auch in der Kirche
 
Bereits im Jahr 2004 hat das Presbyterium beschlossen, Trauerfeiern auch in der Kirche zu ermöglichen. Der Sarg wird dann vorn im Altarbereich aufgebahrt. Wenn es sich um eine Trauerfeier zur Einäscherung handelt, bleibt er am Ende des Trauergottesdienstes stehen. So können Angehörige und Freunde am Sarg Abschied nehmen. Bei einer Erdbestattung auf dem Wanheimer Friedhof wird der Sarg durch den Seiteneingang der Kirche in den bereit stehenden Wagen getragen, zum Friedhof gefahren und am Eingang erneut aufgebahrt. Von dort geleitet die Trauergesellschaft den Verstorbenen zum Grab.
 
Urnenstelen schmücken den Friedhof
Besuchern des Wanheimer Gemeindefriedhofs fallen sie am Eingang gleich ins Auge: Die drei Stelen, in denen jeweils ein oder zwei Urnen bestattet werden können.
Wie bei den Rasenreihengräbern wird jede Grabkammer mit einer Steinplatte verschlossen, auf der Name, Geburts- und Sterbejahr des oder der Verstorbenen eingraviert sind.
Mit diesem Angebot kommt das Presbyterium dem Bedürfnis vieler Menschen entgegen, die an einem Ort beigesetzt werden möchten, den die Angehörigen nicht pflegen müssen.
Für Angehörige ist es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, wo sie den Verstorbenen "besuchen" können.
Die gepflasterte Fläche vor den Stelen bietet die Möglichkeit, dort Blumen abzulegen oder Kerzen zum Gedenken an die Verstorbenen aufzustellen.
Bevor die Belegung der Urnenstelen beginnen kann, müssen die Friedhofs- und die Gebührenordnung ergänzt werden. Sobald die Genehmigung dafür vorliegt, wird sie durch einen Aushang im Schaukasten auf dem Friedhof bekannt gemacht.
 
Nachfeiern im Gemeindehaus auch mit Bedienung

Für das Kaffeetrinken nach der Trauerfeier kann das Gemeindehaus gemietet werden. Allerdings ist dies nur an bestimmten Wochentagen möglich, da regelmäßig Gruppen in dem Haus ihren Treffpunkt haben. Die Kosten betragen für den großen Saal mit Küchenbenutzung 100 €, für den kleinen Saal mit Küchenbenutzung 70 € und für beide zusammen 170 €. Für 90 € zusätzlich kann ein Team angefordert werden, das die Bewirtung übernimmt, einschließlich Stellen und Decken der Tische, Bedienung während der Feier und Aufräumen nach der Feier.

 
Grabmale auf Wanheimer Friedhof ausgezeichnet

Die Innung des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks hat zwei Grabmale auf dem Wanheimer Friedhof mit dem Qualitätszeichen ausgezeichnet. In der Mitteilung des Innungsverbandes heißt es:

"Aus einer Vielzahl von eingereichten Arbeiten wurden diese beiden Steine mit dem Prädikat "vorbildlich" versehen.
Damit ist allen an den Arbeiten Beteiligten ein schöner Beitrag zur Denkmalskultur in unserem Lande gelungen."
Die Innung legt bei beiden Steinen Wert darauf, "dass dieses Stück Kulturgut be-wahrt und gepflegt werden kann" auch über die Nutzungsdauer der Gräber hinaus.

 

 
Beerdigung im Rasenreihengrab

Das Presbyterium hat beschlossen, auf dem Gemeinde-Friedhof an der Steinbrinkstraße eine Rasenreihengrabfläche anzulegen. Sobald die entsprechende Ergänzung der Friedhofsordnung vorliegt, kann mit der Belegung begonnen werden. Vorgesehen ist dafür das Feld 1, auf dem sich zur Zeit Reihengräber befinden, die von 1982 bis 1984 angelegt worden sind. Angehörige von Verstorbenen, die auf diesem Feld liegen, werden gebeten, in nächster Zeit Steine und Pflanzen von den Gräbern zu entfernen.
Auf dem Rasenreihengrabfeld können demnächst Särge beigesetzt werden. Angehörige müssen spätestens drei Monate nach der Beisetzung am Kopfende der Grabstätte eine liegende Grabplatte anbringen zu lassen, deren Inschrift auf jeden Fall Vor- und Zunamen des/der Verstorbenen aufweist. Die Platte ist bündig mit der Erdoberfläche zu verlegen.
Das Rasenreihengrab erhält keine gärtnerische Gestaltung. Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen. Um die Pflege der Rasenfläche nicht zu erschweren, darf keinerlei Schmuck auf die Grabplatten gestellt werden.

 
Rasengrabflächen werden angenommen

Seit einem Jahr gibt es auf dem Wanheimer Gemeindefriedhof die Möglichkeit, Urnen oder Särge in einem Rasengrabfeld beizusetzen. Ein Stein mit dem Namen, Geburts- und Sterbejahr des dort beerdigten Menschen ist in die Rasenfläche eingebettet. So ist das Grab zu erkennen und die Pflege durch das Diakoniewerk, die Friedhofsgärtnerei der Gemeinde, gewährleistet.
Auf dem Urnengrabfeld sind haben zwanzig Urnen ihren Ruheplatz gefunden. Das Rasengrabfeld für Särge ist bisher erst zweimal in Anspruch genommen worden.
Auskunft zu Fragen des Friedhofs erteilt die Mitarbeiterin der Gemeinde Erika Brands, Telefon 702240.

 
Keine anonyme Beerdigung

Vorgesehen ist auch, eine Rasengrabfläche für Urnenbeisetzungen anzulegen.
Diese Regelungen kommen einer großen Nachfrage entgegen. Denn viele Menschen möchten heute ihre Angehörigen nicht mit einer Grabpflege von dreißig Jahren belasten und lassen sich deshalb anonym beisetzen.
Auf dem evangelischen Friedhof gibt es keine anonyme Bestattung.
Denn anonym heißt: ohne Namen.
Christen vertrauen aber darauf, dass Gott in der Taufe jeden einzelnen Menschen bei seinem Namen ruft. Diese Botschaft gilt im Leben und im Sterben und über den Tod hinaus. Deshalb soll der Name des verstorbenen Menschen auf dem Friedhof erkennbar bleiben.
Für Angehörige und Freunde ist es in der Regel tröstlich zu wissen, wo die oder der Verstorbene liegt. Vielen hilft es, zu trauern und Abschied zu nehmen, wenn sie die Grabstelle aufsuchen und die Spuren, die ein Leben hinterlassen hat, in der Erinnerung aufleben lassen.